Nekromancers

Gildenregeln


Gesetze und Gebote der Gilde "Nekromancers"
Stand 29.08.09
 
 
 
                         
 
 


 
§ 1 Allgemeines / Erläuterungen zur Gilde

Die Nekromancers sind eine Nekromantengilde im Online Spiel TWO WORLDS. Die Nekromantie, auch Totenorakel / Totenbeschwörung genannt, ist eine Art von Zauber, dessen Ziel es ist, psychisch mit Toten oder Verstorbenen in Verbindung zu treten. Nekromanten sind Hüter und Bewahrer des dunklen Wissens.


§ 2 Gildenname

Der Gildenname einer Gilde identifiziert die Gilde eindeutig im Onlinespiel.
Der Name der Nachwuchsgilde muss einen Bezug zur Hauptgilde haben.
Der Name der Hauptgilde ist Nekromancers.
Der Name der Nachwuchsgilde ist Nekroknights.
Eine Änderung des Gildennamens ist nur möglich, wenn der Leader und der Co-Leader einstimmig und die Mitglieder beider Gilden mehrheitlich der Namensänderung zustimmen.


§ 3 Gildenmitglieder / Mitgliederverzeichnis

Der Leader ist verpflichtet die Mitglieder in einer Mitgliederliste zu führen.
In der Mitgliederliste (Mitgliedsverzeichnis) wird der Nick-Name, Zeitpunkt des Eintritts, Zeitpunkt des Austritts, Änderungen des Nicks, der Rang und die aktuelle email Kontaktdaten eines jeden Mitglieds erfasst. Der aktuelle Stand der Mitgliederliste wird jeweils auf der Homepage der Gilde veröffentlicht.


§ 4 Gildenränge

In beiden Gilden werden Ränge vergeben. Der Rang eines Gildenmitgliedes spiegelt dessen Stellenwert in der Gilde wieder. Die Ränge werden nicht befristet vergeben und gelten bis auf Wiederruf durch den Leader oder bis zum Ausschluss aus der Gilde.
Ränge in den Gilden können nur in Abstimmung mit dem Leader der Hauptgilde verliehen, geändert oder entzogen werden.

In der Gilde sind folgende Ränge vergeben

Leader (Verwalter GV beider Gilden)
Co-Leader (Abwesenheitsstellvertreter und Mit-Verwalter der GV)
Mentor Nachwuchsgilde (Mit-Verwalter GV Nachwuchsgilde)
Ausbilder
Admin HP / Pressewart
Waffenschmied
Rüstungsschmied
Handelsbeauftragter
Arenakämpfer 1. Klasse
Arenakämpfer 2. Klasse
Arenakämpfer 3. Klasse

In der Nachwuchsgilde sind folgende Ränge vergeben

Leader
Co-Leader
Chef-Ausbilder
Ausbilder
Gildenanwärter 1. Kategorie 
Gildenanwärter 2. Kategorie
Gildenanwärter 3. Kategorie

Es kann ein Mitglied mehrere Ränge in der Gilde begleiten.


§ 5 Neuaufnahmen / Entlassungen von Mitgliedern

Neuaufnahmen der Gilde und Entlassungen von Nekromancers und Nekroknights dürfen nur mit Zustimmung des Leaders oder in dessen Abwesenheit vom Stellvertreter (Co-Leader) erfolgen. Jede Aufnahme hat über die Nachwuchsgilde Nekroknights zu erfolgen. Ausnahmen von dieser Regelung können nur vom Leader erteilt werden. Aufnahmen von Mitgliedern in die Nachwuchsgilde erfolgen nur, wenn Leader, Co-Leader und Mentor der Nachwuchsgilde ihre Zustimmung erteilen. Vorher muss sich der Proband einem Aufnahme Prüfverfahren unterziehen. Hierbei wird neben der Voraussetzung, dass der Spieler ehrenhaft, höflich, fair und demütig ist, besonders darauf geachtet dass der Spieler niemals durch Verstöße gegen den Ehrenkodex auffällig geworden ist. Für einen bereits diesbezüglichen vorbelasteten Probanden der nun der Unfairnis abgeschworen hat gilt ein verlängertes Bewährungsverfahren. Die Zeitdauer der Bewährung wird dabei individuell von der Führung für den Probanden festgelegt.

Der Proband verpflichtet sich, die Gesetze und Gebote sowie den Kodex der Nekromancers zu achten und bei Verstoß gegen dieselben, auf Veranlassung der Führung, die Gilde auch nach der Aufnahme freiwillig wieder zu verlassen auf Ehrenwort.





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